"Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.
Begründung: Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.
Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.
Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten. Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich."
(Wortlaut der Petition eingereicht beim Deutschen Bundestag).
Abschlusstermin für die Mitzeichnung ist Montag, der 3. September 2007.
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Archiv für August 2007
Petition gegen den Abmahnwahn
August 16, 2007 - Gabriele PfeifferÜberarbeitetes Logo
August 16, 2007 - Gabriele Pfeiffer
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